Dr. med. Theodor Behrends
Hausärztliche Praxis
Facharzt für Allgemeinmedizin

 

Urlaubsplanung 2024

Unsere Urlaubplanung für 2024:

25.03. - 28.03.

13.05. - 24.05.

15.07. - 02.08.

04.10. - 11.10.

23.12 - 30.12.

Unsere Urlaubsvertretungen

Vertretung übernehmen:

  • Dr. Mehde, Wulften, Angerstr. 1, Tel. 05556/995977
  • Dres. Schettler, Hattorf. Herm. Löns. Weg 15, Tel 05584/522
  • Dr. Geibel, Hauptstr. 34, Krebeck, Tel. 05507/4029840
  • Dr. Igonin, Oderstr. 5-7, Hattorf, Tel. 05584/733

Praxis & Medizin

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster)

Bei der Gürtelrose (Herpes zoster) handelt es sich um eine Nervenerkrankung, hervorgerufen durch Windpockenviren, die sich in Form eines Hautauschlages mit zahlreichen kleinen Bläschen äußert. Diese Bläschen treten in Gruppen auf die auf ein bestimmtes Hautgebiet (Dermatom = Hautareal, welches von einem Nerv versorgt wird) beschränkt sind. 

Diese Infektion sorgt im Bereich der Nerven für sehr starke und sehr langanhaltende Nervenschmerzen die bei Erwachsenen besonders stark sind und dann auch unabhängig vom Hautausschlag sehr lange Zeit (mitunter jahrelang) bestehen bleiben können.

Die Ansteckungskraft bzw. Übertragungsfähigkeit des Erregers des Herpes zoster-Erregers ist gering.

Die Übertragung des Erregers (Infektionsweg) erfolgt, anders als bei Windpocken, nur über den Inhalt der Bläschen (Schmierinfektion). Menschen, die schon einmal Windpocken hatten, sind immun. Stecken sich Menschen an, die noch keine Windpocken hatten, entwickelt sie nicht Herpes zoster (Gürtelrose), sondern Varizellen (Windpocken).

Folgende Symptome und Beschwerden können auf Herpes zoster (Gürtelrose) hinweisen:
Zunächst treten unspezifischer Allgemeinsymptome (Müdigkeit, Leistungseinschränkung, Fieber und Gliederschmerzen) auf. Dann lokaler Juckreiz und Missempfindungen. Danach Auftreten der typischen Zosterbläschen (herpetiforme Bläschen) und Hautrötungen.

Die einzige Möglichkeit zur Behandlung der Gürtelrose besteht in einer Schutzimpfung gegen das Varizella zoster-Virus (VZV).

Alle anderen ärztlichen Maßnahmen können nur die Folgen der Erkrankung lindern.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit einem Totimpfstoff zur Verhinderung von Gürtelrose und länger anhaltenden Nervenschmerzen (postherpetischer Neuralgie):

  • allen Personen ab 60 Jahren.
  • allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem geschwächt ist (beispielsweise durch Krankheit, nach Knochenmark- oder Organtransplantation, bei immunsuppressiver Therapie).
  • allen Personen ab 50 Jahren mit einem schweren Grundleiden (beispielsweise chronische Erkrankungen der Lunge (COPD), der Nieren oder des Darmes, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes).

Eine Gürtelrose kann wiederholt auftreten. Daher ist die Impfung mit dem empfohlenen Impfstoff (Totimpfstoff) auch sinnvoll, wenn jemand bereits an einer Gürtelrose erkrankt war. So kann das Risiko für weitere Erkrankungen verringert werden. Die Impfung ist allerdings nicht für die Behandlung der Gürtelrose geeignet. Daher sollte erst geimpft werden, wenn die Gürtelrose abgeklungen ist.

Aktuelle Information zur Gürtelrose-Impfung:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose mit einem sogenannten Totimpfstoff seit Mitte Dezember 2018. Aktuell ist diese Impfung noch keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, d. h. die Krankenkassen müssen die Kosten der Impfung im Moment noch nicht übernehmen. In der Regel werden die Kosten auf Antrag jetzt bereits voll (z.B. AOK Niedersachsen) oder zu ca. 80% übernommen. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse könnte sich auszahlen.

Lassen Sie sich impfen!